Tuesday 8 August 2017

Stock Options Einkommensteuer


Besteuerung von Mitarbeiteraktienoptionen und hnlichen Vergtungsmodellen Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern den Erwerb von Aktienoptionen an (Plano de Opção de Compra de Ações para Empregados). Der Mitarbeiter erhlt dadurch das Recht, nach Ablauf einer Wartefrist Aktien seines Arbeitgebers oder der Konzernmuttergesellschaft zu einem festgelegten Preis zu kaufen (Kaufoption). Als Kaufpreis wird in der Regel der Brsenkurs der Aktie am Tag der Optionseinrumung vereinbart. Ist der Aktienkurs am Tag der Optionsausbung gestiegen, kann der Arbeitnehmer entweder die Aktien zum vereinbarten Preis kaufen oder sich gleich die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem aktuellen Brsenkurs auszahlen lassen (exercício e venda). Die Unternehmen verfolgen mit der Optionsgewhrung einen doppelten Zweck: Zum einen soll die Aktienoption die Mitarbeiter zu vollem Einsatz bewegen, indem sie ihnen eine Beteiligung am knftigen Erfolg des Unternehmens vermittelt (Anreizfunktion). Zum anderen kann das Unternehmen einen geringeren Barlohn zahlen, foi Liquidittsvorteile bringt und vor allem jungen Unternehmen die Startphase erleichtert (Finanzierungsfunktion). Dafr erhlt der Arbeitnehmer im Idealfall die Chance, innerhalb weniger Jahre ein kleines Vermgen zu verdienen. Steigt der Wert des Unternehmens dann tatschlich, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gutes Geschft gemacht. Angesichts dieser finanziellen Erfolgsstory berrascht es nicht, dass auch der Fiskus ein reges Interesse e den Aktienoptionsprogrammen entwickelt hat. Dabei geht es hauptschlich um zwei Fragen: den richtigen Zeitpunkt der Besteuerung des Arbeitnehmers und die steuerliche Erfassung von Aktienoptionen, die von auslndischen, insbesondere EUA-amerikanischen Unternehmen gewhrt worden sind. Auerdem verwenden morre Arbeitgeber zunehmend neuartige Beteiligungsmodelle, bei denen ganz hnliche Fragen auftreten. 1. Der Besteuerungszeitpunkt: Lieber morre Taube auf dem Dach als den Spatz in der Hand Der Charme einer Aktienoption liegt bekanntlich darin, dass man mit geringem Einsatz einen groen Gewinn machen kann, wenn der Basiswert (die Aktie, auf die sich das Erwerbsrecht bezieht) Steigt. Denn anders als beim Kauf und Verkauf von Aktien, wo man zur Realisierung des Veruerungsgewinns zunchst fr teures Geld die Aktien anschaffen muss, ist beim Erwerb von Optionen pro Aktie nur eine Optionsprmie zu zahlen, die lediglich einen Bruchteil des Aktienpreises und des erhofften Kursanstiegs betrgt. Auf Diese Weise kann der Anleger sein Kapital mit grerer Wirkung zu spekulativen Geschften einsetzen (Hebelwirkung der Option). Die z. T. erhebliche Betragsdifferenz zwischen Optionsprmie und Barausgleich bei Ausbung der Option wirft die Frage auf, foi der Arbeitnehmer wann zu versteuern hat. Grundstzlich gilt, dass alles, foi der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entgelt fr seine Arbeitsleistung erhlt, também conhecido como Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit der Einkommensteuer unterliegt (19 Abs. 1 EStG, 2 LStDV). Steuerpflichtig sind sowohl der laufende Arbeitslohn als sonstige Bezge, die aus besonderem Anlass gezahlt werden ou sogar erst nach Beendigung des Arbeitsverhltnisses als nachtrgliche Einknfte anfallen. Die Einkommensteuer entesteht jeweils fr das Kalenderjahr, em Dem der Barlohn ou em Die Sachbezge dem Arbeitnehmer e Einnahme zuflieen (11 Abs. 1 S. 1 EStG) entsprechend muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer bei Zufluss des Lohns einbehalten und an Finanzamt abfhren (38 Abs. 2 EStG). Bei der Mitarbeiteraktienoption sind zwei Besteuerungsvarianten denkbar: Aktienoptionen sind Finanzinstrumente. Man knnte daher argumentieren, dass bereits morre Einrumung des Optionsrechts einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellt, dessen Wert nach den gngigen mathematischen Modellen zur Optionsbewertung oder vielleicht sogar anhand der aktuellen Preise an einer Terminbrse zu ermitteln ist. Im Ergebnis htte der Arbeitnehmer dann nur Arbeitseinknfte em Hhe des (geringen) Optionspreises, der ihm von Arbeitgeber zugewendet wird (Anfangsbesteuerung). Der sptere verbilligte Bezug der Aktien bzw. Der Barausgleich wren Gewinne aus selbstndigen Optionsgeschften, die nicht der vollen Tarifprogression, sondern lediglich der ermigten Abgeltungssteuer unterliegen (20 Abs. 2 Nr. 3, 32d EStG). Es entesteht ein steuerlicher Vorteil, weil sich ein Teil des Arbeitslohns em Niedrig Besteuerte Einknfte aus Kapitalvermgen verwandelt hat (25 (25 0,055) 26,375, ggf. zuzglich Kirchensteuer). Man kann sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass der Arbeitnehmer zunchst nur ein Zahlungsversprechen des Arbeitgebers erhalten hat, das er sich auch noch durch knftige Arbeit erdienen muss. Danach wrde der Zufluss des Arbeitslohns erst dann eintreten, wenn der Arbeitnehmer morre Opção tatschlich ausbt und vom Arbeitgeber die Aktien bzw. Den Barausgleich erhlt (Endbesteuerung). Em Diesem Fall wre der Fiskus voll am Wertzuwachs beteiligt, weil es sich um progressiv besteuerten Arbeitslohn handelt (Spitzenbelastung aufgrund Reichensteuer 45 (45 0,055) 47,25, ggf. zuzglich Kirchensteuer). Frher war unklar, em welchen Fllen die fr den Arbeitnehmer i. D. R. gnstige Anfangsbesteuerung greift, und in welchen Fllen der Barausgleich bei Ausbung zu versteuern ist (Endbesteuerung). Die Finanzverwaltung hat von Anfang an die Besteuerung bei Ausbung der Option verlangt. Zwar muss sich der Fiskus zunchst bis zur Ausbung der Option gedulden, doch dann klingelt die Kasse. Da das Risiko des Abwartens bei allgemein steigenden Aktienkursen eher gering ist, und der Arbeitnehmer die Aktienoption ohnehin erst ausbt, wenn sie im Geld ist, verschmht der Staat den Spatz in der Hand e wartet lieber auf die Taube auf dem Dach. In den vergangenen Jahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) em mehreren Urteilen herausgearbeitet, unter welchen Umstnden der Fiskus bei Ausbung der Option zuschlagen darf: Eu morrer Mitarbeiteraktienoption nur nach Ablauf einer Wartezeit ausbbar (período de aquisição) e noberchicht, Alemanha, Reino Unido, Arbeitnehmer, Lediglich eine Steuerlich Unbeachtliche Chance auf spteren Arbeitslohn (Urt. V. 24.1.2001, BStBl. II 2001, 512). Dementsprechend erfolgt die Besteuerung erst im Zeitpunkt der Ausbung der Aktienoption, wobei es beim Bezug von Aktien auf den Zeitpunkt der Einbuchung no Das Depot des Arbeitnehmers ankommt (Zufluss durch Erlangung der wirtschaftlichen Verfgungsmacht ber die Aktien). Der Arbeitslohn unterliegt der progressiven Einkommensteuer einschlielich Solidarittszuschlag (ggf. zuzglich Kirchensteuer). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die progressive Besteuerung der zusammengeballten Einknfte aber durch Anwendung der Fnftelregelung gem. 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG abgemildert werden, wenn es sich um Lohn fr eine mehrjhrige Ttigkeit handelt. Unabhngig davon kommt auch ein geringer Freibetrag gem. 3 Nr. 39 EStG em Betracht (BMF-Schreiben v. 12.11.2014, Rn. 199). Nach Auffassung des BFH soll die Endbesteuerung auch dann greifen, Wenn dem Arbeitnehmer eine sofort ausbbare und frei bertragbare Aktienoption eingerumt wird (Urt. V. 20.11.2008, BStBl. II 2009, 382). Zwar kann man in diesem Fall nicht damit argumentieren, dass der Arbeitnehmer e Vorteil knftig noch erdienen muss. Gleichwohl konkretisiert sich der magebliche geldwerte Vorteil erst mit Ausbung der Aktienoption, weil der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt den Preisnachlass bzw. Den Barausgleich erhlt. Auch der Umstand, dass die sofort ausbbare und handelbare Aktienoption nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundstzen als Wirtschaftsgut einzuordnen ist und damit an sich ein zuflusstauglicher Sachbezug sein knnte, steht der Endbesteuerung nicht entgegen. Entscheidend ist wohl der Gesichtspunkt, dass der Arbeitgeber im entschiedenen Fall selbst die Rolle des Stillhalters eingenommen hat. Im Ergebnis handelte es sich nur um ein weiteres Lohnzahlungsverprechen des Arbeitgebers, das ebenso wie die Zusage einer Gehaltszahlung noch keinen Zufluss von Arbeitslohn bewirkt. Anders knnte der Fall aber zu beurteilen sein, wenn der Arbeitnehmer eine Rechtsposition gegenber einem Dritten erhlt. Deshalb hat der BFH ausdrcklich offen gelassen, ob die Zuwendung einer Aktienoption, aus der ein Dritter zur Lieferung der Aktien verpflichtet ist, ebenfalls der Endbesteuerung unterliegt (z. B. Zuwendung einer Aktienoption, bei der eine Bank Stillhalter ist). Unstreitig zur Anfangsbesteuerung kommt es dagegen, wenn der Arbeitnehmer eine bertragbare Aktienoption erhalten hat und diese sofort nach Einrumung durch bertragung auf einen Dritten oder em sonstiger Weise verwertet (Urt. V. 18.9.2012, BStBl. II 2013, 289). Daraus ergibt sich durchaus ein gewisser Gestaltungsspielraum. Hat ein Arbeitnehmer morre Mglichkeit, den Inhalt des Optionsplans mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, sollte er sich vor Einrumung der Aktienoptionen steuerlich beraten lassen. Leider enthalten viele Mitarbeiteraktienoptionsprogramme standardisierte Bestimmungen, die eine sofortige bertragung der Aktienoptionen ausschlieen. Damit scheidet morre em Anfangsbesteuerung aus, então dass sich die Finanzverwaltung im Ergebnis mit ihrer quotTaube-auf-dem-Dachquot-Strategie durchgesetzt hat. Aus der Sicht der Steuerpflichtigen bedeuten die Urteile des BFH, dass sich der vermeintliche Reichtum fast halbiert, da der Fiskus ber die progressivo Einkommensteuer an den Kursgewinnen beteiligt ist. Kommen morra Einknfte aus der Optionsausbung zu einem ohnehin hohen Grundgehalt hinzu, ist die progressionsmildernde Fnftelregelung fr auerordentliche Einknfte nutzlos. Erhlt der Arbeitnehmer statt eines Barausgleichs Aktien, fehlt ihm auch noch die Liquiditt zur Begleichung der Steuerschuld (renda seca). Besonders problematisch wird es, wenn der Kurs der Aktien zwischen Zufluss der Einknfte und Dem Fkerskeitstermin der Einkommensteuerschuld stark gefallen ist. Dann reicht der Erls aus dem Verkauf der Aktien mglicherweise nicht einmal zur Tilgung der Steuerschuld aus. Abschlieend ein Beispiel: Der ledige Arbeitnehmer A ist bei der X-AG angestellt. Sein Grundgehalt betrgt 60,000 Euro im Jahr. Anfang des Jahres 01 erhlt er von der X-AG 1.000 Aktienoptionen, die ihn berechtigen, zwischen dem 1.7.03 und dem 31.12.04 1.000 Aktien der X-AG zum Kurs von 50 Euro je Aktie zu erwerben (Brsenkurs am 2.1.01) . Die Ausbung der Optionen steht unter dem Vorbehalt, dass A am 1.7.03 noch fr die X-AG ttig ist die Optionen sind nicht bertragbar. A bt die Optionen am 31.12.03 aus. Zu Diesem Zeitpunkt betrgt der Kurs 150 Euro je Aktie. A) Die X-AG zahlt dem A vereinbarungsgem den Differenzbetrag zwischen dem Brsenkurs am Tag der Optionseinrumung und dem Brsenkurs am Tag der Optionsausbung (Barausgleich). Um quotverdientquot 100 Euro je Aktie, d. h. Insgesamt 100.000 Euro, die dem Lohnsteuerabzug und undensen und undungen einkommensteuerpflichtigen Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit fhren. Die Fnftelregelung fr auerordentliche Einknfte gem. 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG fhrt nicht zu einer Steuerermigung, weil bereits da Grundgehalt den regulren Spitzensteuersatz von 42 erreicht. B) Der Optionsvertrag sieht keinen Barausgleich vor. Stattenessen kauft A am 31.12.03 von der X-AG 1.000 Aktien zum Preis von je 50 Euro, die am selben Tag in sein Depot eingebucht werden. Da A 1.000 Aktien im Wert von 150.000 Euro erhalten hat, dafr aber nur 50.000 Euro Kaufpreis zahlen muss, Stellt der Differenzbetrag em Hhe von 100.000 Euro steuerpflichtige Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit dar. Es macht im Hinblick auf die Steuerbelastung também keinen Unterschied, ob A einen Barausgleich erhlt ou desaparecer Opção no Ankauf von Aktien ausbt. Da ein Lohnsteuereinbehalt auf die Aktien nicht mglich ist, muss die X-AG morre Lohnsteuer von As Grundgehalt abziehen. Reicht dieses nicht zur Begleichung der Lohnsteuer aus, schuldet A die Steuer und muss sein Erspartes angreifen. C) Wie Fall b), A verkauft morre 1.000 Aktien am 31.12.05 fr 200.000 Euro. Da A bereits beim Erwerb der Aktien besteuert wurde, hat er Anschaffungskosten em Hhe des versteuerten Betrags (150.000 euros). Der Veruerungsgewinn em Hhe von 50,000 Euro gehrt ebenso wie etwaige Dividenden nicht zu den Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit, sondern zu den Einknften aus Kapitalvermgen, weil die Aktien mit der Einbuchung in das Depot eine gesonderte, eigenstndige Einkunftsquelle im Privatvermgen geworden sind. Der Veruerungsgewinn unterliegt der Abgeltungssteuer. 2. Optionsgewhrung durch die US-Muttergesellschaft Die Mitarbeiter von inlndischen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzerne werden oft in die Planos de opções de ações para funcionários (ESOPs) de US-Muttergesellschaft einbezogen. Bei Dieser Gestaltung guerra zunchst streitig, ob der sptere Ausbungsgewinn berhaupt der deutschen Lohnsteuer unterliegt. Die inlndischen Tochtergesellschaften, mit denen das Arbeitsverhltnis besteht, argumentierten, dass es sich umigiwillige Leistungen Dritter (der Muttergesellschaft) handele, die sie auch gar nicht berwachen knnten. Dieser Streit ist mittlerweile geklrt: Auch Leistungen der auslndischen Muttergesellschaft an die Arbeitnehmer der inlndischen Tochtergesellschaften sind bei den Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit zu erfassen (Lohn von dritter Seite). Verantwortlich fr den Lohnsteuereinbehalt ist der inlndische Arbeitgeber, der sich notfalls die erforderlichen Informationen bei der Muttergesellschaft beschaffen muss (38 Abs. 1 Satz 3 EStG). Por favor, clique no botão direito do mouse para obter mais informações sobre o que você está procurando. Por favor, clique no botão direito do mouse. Por favor, clique no botão direito do mouse. Por favor, clique no botão direito do mouse. Optionen unbertragbar und verfallbar sind (intransferível e renunciante), sondern auch bei von Anfang an bertragbaren Aktienoptionen. Der Bloe Auslandsbezug der Optionen (amerikanischer Vergtungsschuldner) fhrt nicht zu einer Beschrnkung des deutschen Besteuerungsrechts. Hat der Arbeitnehmer aber einen Teil der Arbeitsleistung, die mit der Option honoriert wird, eu sou Ausland erbracht, kann u. U. aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nur ein Teilbetrag des Barausgleichs bzw. Des geldwerten Vorteils in Deutschland steuerpflichtig sein. Eine zeitanteilige Aufteilung der Einknfte kommt em Betracht, Wenn der Steuerpflichtige im Zeitraum zwischen Optionseinrumung und erstmals mglicher Optionsausbung im Ausland gearbeitet hat (zB Entsendung zu einer anderen Konzerngesellschaft), das Besteuerungsrecht fr die mit Auslandsttigkeit erzielten Einknfte dem anderen Staat zugewiesen ist, und das Anwendbare DBA die Freistellung dieser Einknfte vorsieht (BMF-Schreiben v. 12.11.2014, Rn. 200 ff.). Em einem solchen Fall sollte man vorsichtshalber seinen Rechtsanwalt ou Steuerberater einschalten, Damit Dieser morre Rechtslage prfen und eine etwaige berbesteuerung verhindern kann. 3. Optionshnliche Vergtungsmodelle In der Praxis werden zunehmend Vergtungsmodelle eingesetzt, die sich an den Aktienkurs (ou outro eine andere Erfolgsgre) anlehnen, ohne dem Arbeitnehmer den Bezug von Aktien zu ermglichen. Direitos de apreciação de estoque da Solche bzw. Virtuelle Aktienoptionen haben aus Unternehmenssicht den Vorteil, dass sich der Lohnaufwand langsam aufbaut und eine Verwsserung der Aktionre ausgeschlossen ist. Die eigentliche Zielsetzung besteht aber ebenfalls em Motivation der Arbeitnehmer. Deshumbo de derrogação de virtualização Aktienoption meist ein Erdienungszeitraum (período de aquisição), nach dessen Ablauf der Arbeitnehmer eine Geldzahlung verlangen kann. Auch hier gilt das Zuflussprinzip, foi zur Endbesteuerung fhrt. Hat der Arbeitnehmer teils im Inland, teils im Ausland gearbeitet, ist wiederum eine Aufteilung vorzunehmen (BMF-Schreiben v. 12.11.2014, Rn. 209). Eine Anreizfunktion hat auch die Zuwendung von Aktienanrechten, ações premiadas e ações restritas. Hier Werden dem Arbeitnehmer zunchst Anwartschaften auf einem besonderen Konto gutgeschrieben, die lediglich eine Erwerbsaussicht begrnden (unidades) e mangels bergangs des wirtschaftlichen Eigentums e Aktien noch keinen Lohnzufluss bewirken (weder Stimm - noch Gewinnbezugsrecht FG Kln, Urt. V. 2.10.2014, Az 15 K 2686 11). Der Lohnsteuerlich relevante Zufluss tritt aber ein, sobald der Arbeitnehmer eine Zahlung ou o Rechtsstellung eines Aktionrs erhlt. In der Praxis treten oft Abgrenzungsprobleme auf, wenn die Aktien mit Verfgungsbeschrnkungen versehen sind. An der fr den Zufluss erforderlichen wirtschaftlichen Verfgungsmacht fehlt es jedenfalls, wenn dem Arbeitnehmer die bertragung von Aktien nach amerikanischem Recht rechtlich unmglich ist (BFH-Urt., 30.6.2011, BStBl. II 2011, 923). Dagegen knnen schuldrechtliche Beschrnkungen wie z. B. Vertragliche Mindesthaltefristen den Zufluss nicht verhindern, wenn der Arbeitnehmer bereits die mit den Aktien verbundenen Stimm - und Gewinnbezugsrechte erhalten hat (BMF-Schreiben v. 12.11.2014, Rn. 215). Einen Sonderfall der optionshnlichen Vergtungsmodelle stellen die sog. Programas de equidade de gestão (programa Fhrungskrfte-Beteiligungs) dar, morrer immer nur einer ausgesuchten Gruppe von Leistungstrgern angeboten werden. Das Beteiligungsprogramm wird blicherweise unmittelbar nach der bernahme eines Unternehmens durch einen Private-Equity-Investor aufgesetzt und bietet Fhrungskrften morre Mglichkeit, sich von Anfang an ber ein Treuhandvehikel an der bernommenen Gesellschaft zu beteiligen. Dadurch werden morreu Fhrungskrfte zu Co-Investoren, die ebenso wie der Private-Equity-Investor von spteren Wertsteigerungen profitieren und insbesondere im Fall des Weiterverkaufs (Sair) ou Brsengangs (IPO) einen hohen Gewinn erzielen knnen. Da die Fhrungskrfte denselben Kaufpreis entrichtet haben, den der Private-Equity-Investor beim Kauf des Unternehmens bezahlt hat, wird ihnen mit der Teilnahme am Beteiligungsprogramm kein lohnsteuerlich relevanter Vorteil zugewendet. Gelingt dann einige Jahre spter der Exit ou IPO, ist ihr Anteil am Erls als Veruerungsgewinn einzuordnen, der unter die Abgeltungssteuer fllt. Streitig war in Diesem Zusammenhang allerdings, ob die Bndelung der Beteiligungen aller Fhrungskrfte in der Hand eines einzigen Treuhnders morrer Weisungsrechte der einzelnen Fhrungskraft dermaen verwssert, dass das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen gar nicht auf die Fhrungskrfte bergeht. Die Finanzverwaltung hatte den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums verneint und den auf die Fhrungskrfte entfallenden Exit-Erls als voll steuerpflichtigen Lohn behandelt. Demgegenber hat der BFH die Poolung der Treugeberrechte anerkannt und die Anteile den Fhrungskrften von Anfang e steuerlich zugerechnet. Der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile unterliegt daher der gnstigeren Abgeltungssteuer (Urt. V. 21.5.2014, I R 42 12). Einen hnlichen Fall (Beteiligung ber eine Management-GbR) hat das FG Kln ebenfalls zugunsten der Fhrungskrfte entschieden (Urt. V. 20.5.2015, 3 K 3253 11). Die steuerliche Einordnung von auslndischen Mitarbeiter-Aktienanrechten oder Management-Beteiligungsprogrammen hngt letztlich immer von einer genauen Prfung der Vertragsunterlagen und der tatschlichen Ausgestaltung des Vergtungsmodells ab. Deutsche Finanzmter sind erfahrungsgem nicht immer in der Lage, die z. T. Recht komplizierten und auf Englisch verfassten Vertrge zutreffend zu wrdigen. Verlangt das Finanzamt nhere Ausknfte oder gar eine bersetzung (87 Abs. 2 AO), sollte man vorsorglich rechtlichen Rat einholen. Gleiches dormente fr die Vertragsgestaltung bei Errichtung des Beteiligungsprogramms. Dr. Reimar Pinkernell LL. M., Bonn (Stand: 29.08.2015) Aktienoptionen: Besteuerung von Incentives Steuerkanzlei Knut Riedel Trimburgstraszlige 2 81249 Muumlnchen 089 - 78 31 50 Kontaktformular Steuerberatung in Muumlnchen ndash Wir sind fuumlr Sie da Unabhaumlngig davon, ob Sie eine Steuerliche Beratung zu nationalen oder internationalen Sachverhalten wuumlnschen, wir Ihre Buchhaltung und die Erstellung von Steuererklaumlrungen oder Jahresabschluumlssen uumlbernehmen sollen, wir sind Ihr zuverlaumlssiger Partner. Aktienoptionen amp Steuerpflicht Zu Abgrenzungsproblemen bezuumlglich des Besteuerungsrechts kann es insbesondere dann kommen, wenn Aktienoptionen fuumlr Mitarbeiter waumlhrend ihrer Taumltigkeit im Ausland gewaumlhrt werden, aber waumlhrend der Taumltigkeit in Deutschland (im Rahmen einer Entsendung innerhalb des Konzerns) ausgeuumlbt werden. Em Deutschland, Fumlhrt die Ausuumlbung von nicht handelbaren Optionsrechten zu einem Besteuerungstatbestand. Steuerpflichtig ist grundsaumltzlich die Differenz zwischen dem Kurswert der Aktien im Zeitpunkt der Ausuumlbung der Optionen und dem gezahlten Ausuumlbungspreis. Allerdings steht Deutschland im Falle einer Entsendung nur ein anteiliges Besteuerungsrecht fuumlr den Zeitraum zu, in der der Steuerpflichtige in Deutschland taumltig war. Eine Doppelbesteuerung kann dann enteste, wenn die steuerlichen Regelungen des Auslands nicht mit den deutschen uumlbereinstimmen. Zum Beispiel wird nach belgischem Recht sofort die Gewaumlhrung der Aktienoptionsrechte besteuert. Da in Deutschland nochmals bei Ausuumlbung der nicht handelbaren Optionsrechte ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, kommt é im Ergebnis zu einer Doppelbesteuerung. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in solchen Faumlllen ein Verstaumlndigungsverfahren vor. Wir beraten Sie gern uumlber morre Vorgehensweise em Bezug auf die Besteuerung von Aktienoptionen und Incentives. Aktienoptionen Besteuerung Optionen Incentives

No comments:

Post a Comment